Was beinhaltet die Ambulante Pflege genau?

Wir bieten das Rundum-Paket

Unsere Leistungen als Pflegedienst können in unterschiedlichen Lebenssituationen in Anspruch genommen werden. Jeder Mensch hat einen individuellen Bedarf an Hilfestellung – sei es vorübergehend durch Krankheit oder durch eingeschränkte Mobilität im Alter.

Unsere Kunden werden von einem freundlichen und qualifizierten Team betreut. Grundlage ist die Absprache mit dem zu betreuenden Menschen, dessen Angehörige und dem zuständigen Arzt.

Kontakt

Zusammen mit Ihnen

Individuelle Beratung

Zu Beginn führen wir ein Beratungsgespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihnen im Alltag helfen und Sie unterstützen können. So machen wir uns ein umfangreiches Bild von Ihrem Pflegebedarf und erstellen auf dieser Grundlage einen individuellen Pflegeplan.

  • Individueller Behandlungs- und Versorgungsplan in Absprache mit Angehörigen, Betreuern und Ärzten
  • Klärung des finanziellen Zuschusses durch Pflege- und Krankenkassen
  • Professionelles Dokumentationskonzept
  • Abgestimmte Pflege und Betreuung in einem zuverlässigen und qualifizierten Team
  • Pflegeberatungsbesuche für Pflegegeldbezieher
  • Bei Bedarf Vermittlung von Hausnotruf

Individuelle Pflege nach Bedarf

Häusliche Pflege

Bei Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause bezuschusst die Pflegekasse die Kosten. Ja nach Bedarf kann man medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen.

Ambulante häusliche Pflege

  • Hilfe bei der Körperhygiene
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Mahlzeitenversorgung
  • Einkäufe
  • Hauswirtschaft

Beratung 

  • bei Diabetes
  • beim Anpassen des Wohnraums
  • zu Pflegehilfsmitteln
  • zu Finanzierung durch Pflegekassen

Serviceleistungen

  • 24- Stunden Erreichbarkeit
  • Pflegeeinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI  (von den Krankenkassen vorgeschriebene Beratungseinsätze zum Nachweis der Pflegesicherung)

Wir sind spezialisiert

Besondere Pflege

Unsere Fachpflegekräfte sind auch dafür ausgebildet, Pflege mit besonderem Anspruch zu leisten.

Spezielle Pflege bei

  • Erkrankung durch Demenz
  • Schwerstkranken
  • MS-Patienten / ALS

Häusliche Pflege

Kranken- und Behandlungspflege

Häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen getragen. Sie muss ärztlich verordnet werden und von den Kassen genehmigt sein. In welchem Umfang Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände
  • Medikamentengabe
  • Verabreichung von Injektionen
  • Blutdruck- & Blutzuckermessung
  • Wund- und Dekubitusversorgung
  • Katheterwechsel, Stomaversorgung (Anus Praeter, Tracheostoma)
  • Parenterale Ernährung
  • Injektionen, Infusionstherapie (z.B. PORT)
  • Hilfe und Anleitung zur Selbstständigkeit und viele weitere medizinische Versorgungen
  • Diabetikerversorgung (Neueinstellung, Anleitung, Kontrolle, Betreuung)
  • Krankenhausvermeidungspflege (nur mit schriftlicher Genehmigung der Krankenkasse)

Jeder Krankenversicherte kann häusliche Krankenpflege kurzfristig in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die erkrankte Person wohnt alleine oder der Partner kann die Krankenpflege nicht ausführen. Das nennt sich Behandlungspflege, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation der Patient zu Hause noch medizinische Versorgung und Hilfe benötigt. Ein Arzt muss die Behandlung der häuslichen Krankenpflege verordnen. Für eine verschriebene Krankenpflege ist die Einstufung nach Pflegegraden nicht notwendig.

Kontakt

Das steht Ihnen noch zusätzlich zu

Entlastungsleistung 131,- Euro

Die Pflegekasse gewährt Kunden ab Pflegegrad 1 zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 131,- Euro monatlich zu den sonstigen Leistungen der ­häuslichen Pflege.

Zusätzliche Entlastung im Alltag

Bei bestehen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 1) liegt auch gleichzeitig Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, bei der Bewältigung des Alltags und der Entlastung von Angehörigen zu helfen.

Unterstützung im Haushalt oder individuelle Betreuung 

Ob für persönliche Betreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen – individuell wird die Unterstützung abgesprochen. Diese Leistungen ermöglichen es unseren Kunden, ihre Zeit sinnvoll zu nutzen und Aktivitäten nach ihren Interessen nachzugehen.

Sich zu Hause sicher und wohl fühlen – dafür sind wir da!

Wir entlasten Sie

Hilfe im Haushalt und Betreuung

Hilfe im Haushalt kann sein …

  • Einkaufen
  • Spülen Ihres Geschirrs
  • Reinigen Ihrer Wohnung
  • Waschen und Wechseln Ihrer Kleidung
  • Bügeln Ihrer Wäsche
  • und vieles mehr …

Betreuungsleistungen können sein …

  • ausführliche Gespräche und Unterhaltung
  • ein gemeinsames Gesellschaftsspiel
  • Ihnen aus der Zeitung vorzulesen
  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zu Terminen
  • Begleitung bei Veranstaltungen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Begleitung bei Besorgungen
  • und vieles mehr …

Beratung

rund um Entlastungsleistungen

Für bestimmte Zeit

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines

  • Termins,
  • Erholungsurlaubs
  • oder Erkrankung,

dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen.

Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.

Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

Ihr Anspruch

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Verhinderungspflege ist jederzeit, auch ohne vorherigen Antrag möglich (Kostenerstattungsanspruch bei Vorkasse)
  • Soll die Rechnung direkt an die Pflegekasse gehen, dann ist ein vorheriger Kostenübernahmeantrag notwendig. Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich

Auch wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

Vielseitige Beispiele für Ihren Anspruch

Verhinderungspflege in der Praxis

Soziale Kontakte, Unternehmungen, Freizeit
Der pflegende Ehepartner möchte sich mit Freunden zum Theater verabreden. Die pflegende Person fordert den Pflegedienst stundenweise an und braucht sich während ihrer Abwesenheit nicht zu sorgen. Hier kann für die Zeit des Ausfalls die Verhinderungspflege über einen Pflegedienst genutzt werden.

Erholungsurlaub, Reisen, Erkrankung
Ein pflegender Angehöriger möchte ein paar Tage zur Erholung in Urlaub fahren. Die notwendigen Einsätze werden im Rahmen der Verhinderungspflege mit dem Pflegedienst vereinbart und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Oder die pflegende Person erkrankt selber. So kann sie beruhigt eine erholsame Auszeit nutzen, anfallende Kosten der Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Arbeit, Verpflichtungen
Die pflegende Tochter muss einen bestimmten Zeitraum beruflich etwas mehr arbeiten, da ihr Arbeitgeber im Moment ihre Arbeitskraft benötigt. In dieser Zeit kann sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen um beruhigt ihre Arbeit erledigen.

Beratung

rund um Verhinderungspflege

Das gewisse Extra in der Pflege

Angebote für Privatzahler

Es gibt eine Reihe von Dingen, die das Leben angenehmer und leichter machen, aber nicht von der Pflege- und Krankenversicherung übernommen werden.

Wir von Wohlauf bieten Ihnen Privatleistungen an, damit Sie sich in Ihrem Zuhause sicher und wohlfühlen.

Sie benötigen Medikamente oder Hilfsmittel?

Rezepte & Verordnungen

Wir übernehmen die telefonische Anforderung, Bestellung und Abholung von Rezepten und Verordnungen bei Ihrem Arzt und reichen diese bei Apotheke oder Sanitätshaus ein. Um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns.

Privatleistung

Beratung

Der Medizinische Dienst (MDK) kommt zu Ihnen?

Hilfe bei der Einstufung

Wir helfen Ihnen beim Kontakt mit den Pflegekassen und bereiten den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor. Wir sind da bei der Einstufungsbegutachtung des MDK und bieten pflegefachliche Stellungnahme, prüfen Plausibilität des MDK-Gutachtens und helfen gegebenenfalls fachlich bei Ihrem Widerspruch. (keine Rechtsberatung)